Amtliche Publikation

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, Genehmigung

Veröffentlicht von
Knonau
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Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
13.12.2022
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13.12.2022 23:00
Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, Genehmigung
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Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, Genehmigung

Betrifft: 8934 Knonau

 

Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung            

Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet festgelegt. Die Gemeinde Knonau macht die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt und legt sie öffentlich auf (§ 15 i Abs. 1 HWSchV).

Beschluss-/Verfügungsnummer: BD 01066667

 

Beschluss-/Verfügungsdatum: 05.12.2022

 

Angaben zur Auflage

Die Verfügung und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, öffentlich auf und können zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

 

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

 

 

Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Knonau

Stampfistrasse 1

8934 Knonau

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.01.2023