Räumung von Grabfeldern im Sommer 2024
Infolge Ablauf der Grabesruhe, welche für Reihengräber mindestens 25 Jahre (für Familiengräber 50 Jahre) ab der ersten Bestattung beträgt, werden auf dem Friedhof Killwangen folgende Gräber aufgehoben:
- Erdbestattungsgräber mit Bestattungsjahr vor und bis 1999
- Urnengräber mit Bestattungsjahr vor und bis 1999
- Familiengräber mit Bestattungsjahr vor und bis 1974
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die erwähnten Grabfelder bis spätestens 5. Juli 2024 zu räumen (Grabstein, Pflanzen etc.).
Nach Ablauf dieser Frist (ab 8. Juli 2024) wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen/Gegenstände verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (Tel. 056 418 10 60) gerne zur Verfügung.
Killwangen, 4. April 2024
GEMEINDE KILLWANGEN
Gemeinderat