Geschäfts- und Organisationsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Genehmigung und Inkraftsetzung

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
20.6.2022
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Geschäfts- und Organisationsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Genehmigung und Inkraftsetzung 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2022 mit Beschluss Nr. 116 das Geschäfts- und Organisationsreglement  des Gemeinderates genehmigt und per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

 

Der Beschluss sowie das Geschäfts- und Organisationsreglement liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste (Schalter Einwohnerkontrolle), Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A., während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und sind auf unserer Website www.wettswil.ch aufgeschaltet.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

8907 Wettswil a.A., 21. Juni 2022

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Organisations- und Geschäftsreglement der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. vom 13. Juni 2022.pdfHerunterladen