Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
17.8.2023
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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Für den aus dem Gemeinderat zurücktretenden Traugott Trachsler ist eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 27. September 2023, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wettswil a.A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat Wettswil a.A. erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 3. März 2024, eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wettswil a.A, Bereich Präsidiales oder unter www.wettswil.ch erhältlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 18. August 2023

Gemeinderat Wettswil a.A.