Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
4.11.2021
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026

Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026 für den 27. März 2022 und einen allfälligen 2. Wahlgang für den 15. Mai 2022 an. Es werden  -  nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung  -  folgende Organe an der Urne gewählt:

 

  • Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidentin/Präsident)
  • Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidentin/Präsident)
  • Baukommission (3 Mitglieder)
  • Primarschulpflege (5 Mitglieder und Präsidentin/Präsident)

 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. bzw. Art. 9 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Wettswil a.A. werden leere Wahlzettel verwendet. Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

 

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Freitag, 3. Dezember 2021 beim Gemeinderat Wettswil a.A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@wettswil.ch schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 litc. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 5. November 2021

 

Gemeinderat Wettswil a.A.