Anordnung Urnenabstimmung vom 25. September 2022

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
25.8.2022
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Anordnung Urnenabstimmung vom 25. September 2022

Am Sonntag, 25. September 2022, findet nebst den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen folgende kommunale Wahl statt:

 

  • 3. Wahlgang des Präsidiums der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A.

 

Alles Wissenswertes zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. In Anwendung von Art. 84b Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Die Stimme für das Präsidium kann ausschliesslich den im 1. Wahlgang am 27. März 2022 gewählten Mitgliedern der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. gegeben werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirkrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 26. August 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.