Teilrevision Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) Zonenplan "Weierächer-Grabmatten" und Kernzonenplan

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
9.3.2023
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Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, "Weierächer-Grabmatten", Öffentliche Auflage 

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Wettswil am Albis hat mit Beschluss vom  6. Februar 2023 die Teilrevision Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung), "Weierächer-Grabmatten" zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet. 

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

Die Unterlagen stehen vom 10. März 2023 bis 9. Mai 2023 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet unter www.mitwirken.wettswil.ch zum Download zur Verfügung und liegen in der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.  

 

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schrifltich bis 9. Mai 2023 über  www.mitwirken.wettswil.ch oder physisch an die Gemeindeverwaltung, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage entschieden. 

 

Kontaktstelle 

Gemeindeverwaltung Wettswil a.A.

Abteilung Bau und Infrastruktur 

Ettenbergstrasse 1

8907 Wettswil a.A.