Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - definitive Wahlvorschläge und Wahlanordnung

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
12.10.2023
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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - definitive Wahlvorschläge und Wahlanordnung

Aufgrund der Publikation der provisorischen Wahlvorschläge vom 3. Oktober 2023 liegen nach Ablauf der Nachfrist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 folgende definitive Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge vor:

Name, Vorname

Jahrg.

Beruf

Adresse

Partei

Gräub Christian

1969

Fachmann Finanz-
und Rechnungs-
wesen mit eidg. Fachausweis

Heissächerstrasse 29

FDP

Meier Vinzenz

1983

DevOps Engineer

Im Grundächer 44

parteilos

Santi Marco

1976

Geschäftsführer,
Vermögens-
verwaltungs-
gesellschaft

Eichenweg 10b

parteilos

Gemäss § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte sind die Voraussetzungen für die stille Wahl für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 3. März 2024 (1. Wahlgang) durchgeführt. In Anwendung von § 55 Abs. 1 GPR i.V.m. Art. 8 GO werden ein leerer Wahlzettel und ein Beiblatt verwendet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 13. Oktober 2023

 

Gemeinderat Wettswil a.A.