Erneuerungswahlen der Mitglieder der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 - 2026 – Wahlvorschläge

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.1.2022
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Erneuerungswahlen der Mitglieder der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 - 2026 – Wahlvorschläge

Aufgrund der Wahlausschreibung vom 5. November 2021 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. vom 27. März 2022 innert der festgesetzten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden:

 

Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. (7 Mitglieder und Präsidium)

  1. Beringer Danièle, 1954, Lehrerin, Eggstr. 9, 8907 Wettswil a.A., neu
  2. Gloor Reto Max, 1975, Bäcker-Konditor, Bäumlisächerstr. 37, 8907 Wettswil a.A., neu
  3. Haab Christine, 1958, Sigristin, Im Muchried 14, 8907 Wettswil a.A., neu
  4. Stewart Katrin, 1980, Team Leader Admin, Langfurenstr. 21, 8143 Stallikon, neu
  5. Wallin Karine, 1964, Office Manager, Eggächer 4a, 8907 Wettswil a.A., neu

Präsidium

 

Innert einer Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können dem Gemeinderat Wettswil a.A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder stehen unter www.wettswil.ch zum Download bereit.

 

Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden amtliche Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, andernfalls wird die Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 7. Januar 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.