Organisations- und Geschäftsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Ergänzung Alters- und Energiekommission – Genehmigung und Inkraftsetzung

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
1.12.2022
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Organisations- und Geschäftsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Ergänzung Alters- und Energiekommission – Genehmigung und Inkraftsetzung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 224 vom 28. November 2022 das Organisations- und Geschäftsreglement des Gemeinderates um die Alters- sowie die Energiekommission ergänzt, das teilrevidierte Reglement genehmigt und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.  

 

Der Beschluss sowie das Geschäfts- und Organisationsreglement liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste (Schalter Einwohnerkontrolle), Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A., während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und sind auf unserer Website www.wettswil.ch aufgeschaltet.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Wettswil a.A., 2. Dezember 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.

Anhänge
Dateiname
Organisations- und Geschäftsreglement der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. vom 13.06.2022, nachgeführt bis 28.11.2022.pdfHerunterladen
GRB-Nr. 224.pdfHerunterladen