Vorankündigung: öffentliche Auflage Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung (ANUP-Revision)
Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen voraussichtlich vom 31. Juli 2025 bis 29. August 2025 auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bezüglich der Auflage bitte die amtliche Publikation (amtliche Nachrichten, Amtsblatt) beachten.
Gemeinde Wettingen, Juni 2025
Der Gemeinderat