Amtliche Publikation

Beschlüsse Einwohnerrat 25.01.2024

Veröffentlicht von
Wettingen
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
25.1.2024
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Einwohnerrat; Beschlüsse vom 25. Januar 2024

  1. Inpflichtnahme von Stephan Willax, FDP (anstelle der zurückgetretenen Désirée Mollet, FDP)
  2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Parzelle Nr. 2749 im Eintausch gegen eine Wohnung in der geplanten Überbauung im Wert von Fr. 1'027'000 zu veräussern.
  3. Das Kreditbegehren von Fr. 1'370'000 (inkl. MwSt.) zur Durchführung eines Studienauftrags für das Oberstufenzentrum im Margeläcker, inkl. der Zirkuswiese, wird genehmigt.
  4. 1. Die Stellenerhöhungen um 100 Stellenprozente für die Abteilung Bau und Planung bzw. 40 Stellenprozente für die Abteilung Bildung zu Lasten der Rechnung 2024 werden genehmigt.
    2. Die Lohnsumme für das Budget 2024 (Nachtragskredit) wird um Fr. 137'000 erhöht.
  5. Von der Beantwortung der Interpellation Palit Orun, glp, vom 29. Juni 2023 betreffend Vollkostenrechnung Oberstufenzentrum wird Kenntnis genommen.
  6. Das Postulat von Andreas Leuppi, WettiGrüen, und Sarah Steinmann, glp, vom 29. Juni 2023 betreffend Einbezug der Wettinger Bevölkerung beim Initiieren von Begegnungszonen wird abgelehnt.

  7. Das Postulat Gähler Judith und Mollet Désirée, beide FDP, vom 7. September 2023 betreffend gemeindeeigene Kindertagesstätte wird überwiesen.
  8. Das Postulat Fraktion die Mitte-EVP, vom 8. September 2023 betreffend Parkplätze im öffentlichen Raum wird überwiesen.
  9. Von der Beantwortung der Interpellation Fraktion glp vom 11. Mai 2023 betreffend Stand nächster Schritte und Plan B bezüglich Bestvariante "Neubau Oberstufe auf Margeläcker+ inkl. 12 PS" wird Kenntnis genommen.
  10. Von der Beantwortung der Interpellation Interpellation Knaup Adrian, SP, vom 29. Juni 2023 betreffend Rebhalden-Wiese und Grünflächen in Wettingen wird Kenntnis genommen.
  11. Von der Beantwortung der Interpellation Interpellation der Fraktion FDP vom 9. März 2023 betreffend Fachkräftemangel (u. a. Repol) wird Kenntnis genommen.

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 2, 3 und 4 unterliegen dem faktultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen, von der Publikation in den Amtlichen Nachrichten (26. Januar 2024) an gerechnet, das Referendum dagegen ergriffen wird.

 

Einwohnerrat Wettingen