Öffentliche Auflage Allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung Festlegung Gewässerraum
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 5. Juni 2025 bis 4. Juli 2025 auf der Abteilung Bau und Planung auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf www.wettingen.ch aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinde Wettingen, 2. Juni 2025
Der Gemeinderat