Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. April 2025
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. April 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Versammlung vom 9. Dezember 2024 wird genehmigt.
- a) Für die Ansiedlung eines internationalen Industrieunternehmens ist die Ortsbürgergemeinde bereit, die Parzellen 789 und 3271 in ihrem Besitz im Baurecht abzugeben.
b) Der Gemeindeammann wird beauftragt, die Verhandlungen zu führen, die notwendigen Planungsmassnahmen einzuleiten und zu gegebener Zeit einen entsprechenden Vertragsentwurf der Ortsbürgergemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.
Rechtsmittelfrist
Der Beschluss gemäss der Ziffer 2 unterliegt dem fakultativen Referendum. Er wird rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen, von der Publikation in den Amtlichen Nachrichten (23. April 2025) an gerechnet, das Referendum dagegen ergriffen wird. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist zur ordentlichen Bürozeit auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Gemeindekanzlei Wettingen