Abfallentsorgung - Grundgebühren 2021

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
12.11.2020
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Abfallentsorgung - Grundgebühren 2021

Der Gemeinderat hat am 9. November 2020 gestützt auf Art. 11 Abs. 4 Abfallverordnung (AbfVO) und Art. 7 Abs. 2 Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung (VVOzAbfVO) die Grundgebühren für das Rechnungsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

Die Grundgebühren bleiben gegenüber 2020 unverändert. Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsicht auf, bzw. kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

13. November 2020

Gemeinderat Stallikon