Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe, 2. Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG,

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Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
27.5.2025
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Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe, 2. Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG, Stallikon


Öffentliche Auflage


Aufgrund von Anpassungen nach der ersten Auflage (6. Januar bis 7. März 2023) hat der Gemeinderat Stallikon mit Beschluss vom 19. Mai 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Harmonisierung der Baubegriffe, zuhanden einer zweiten öffentlichen Auflage und der Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) verabschiedet. Die Einwendungen aus der ersten Auflage werden zusammen mit denjenigen aus der zweiten Auflage behandelt.


Beschluss/Verfügungsnummer: 106

Beschluss/Verfügungsdatum: 2025-05-19


Rechtliche Hinweise


Die Unterlagen liegen vom 28. Mai bis 28. Juli 2025 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, Stallikon während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.stallikon.ch und auf der E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-stallikon.ch aufgeschaltet.


Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis am 28. Juli 2025 via E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-stallikon.ch zu erfassen oder dem Bauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.


Kontaktstelle

Bauamt Stallikon

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon