Teilweises Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Allgemeinverfügung
Veröffentlicht am
25.7.2022
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Teilweises Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon

 

Mit Beschluss vom 21. Juli 2022 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 20. Juli 2022 – ab 21. Juli 2022, 12.00 Uhr, ein teilweises Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon erlassen. Das bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien;
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk (das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten);
  • Keine Höhenfeuer;
  • Kontrollierte Grillfeuer (z. B. Gas-/Elektrogrill) sind erlaubt.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.  Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Der Beschluss kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden und liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (Grund: Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Infrastruktur).

 

21. Juli 2022

Gemeinderat Stallikon