Verkehrsanordnungen Hüttenrain

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Stallikon
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
3.12.2020
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Verkehrsanordnung

 

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

 

Hüttenrain, Abschnitt zwischen Wendeplatz und Hofstetterweidweg


Bestehend:

Auf dem Hüttenrain, Teilstück Wendeplatz bis südlich Liegenschaft Nr. 40 - 48 ist der Verkehr für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Der Zubringerdienst ist nur mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde ge­stattet.

 

Neu:

Das Fahrverbot wird um ca. 60 Meter in Richtung Hofstetterweidweg ausge­dehnt. Der Zubringerdienst ist gestattet.

 

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Post­fach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizule­gen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

4. Dezember 2020
Gemeinderat Stallikon