Anordnung Wahlen (3. Wahlgang) vom 25. September 2022

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Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
29.8.2022
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Anordnung Wahlen (3. Wahlgang) vom 25. September 2022

Am Sonntag, 25. September 2022 findet der 3. Wahlgang der folgenden Gemeindebehörden (Amtsdauer 2022 bis 2026) statt:

  • Kreisgemeinde Stallikon-Wettswil: Präsidium evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil

Es wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Die Stimme für das Präsidium kann ausschliesslich den im 1. Wahlgang gewählten Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettwil gegeben werden. Die Details bezüglich der Ausübung des Wahlrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

30. August 2022
Gemeinderat Stallikon