Erlass Organisationsreglement der Baukommission (ORBK)

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
21.7.2022
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Erlass Organisationsreglement der Baukommission (ORBK)

 

Die Baukommission hat mit Beschluss vom 13. Juli 2022 das Organisationsreglement der Baukommission (ORBK) genehmigt und per 1. September 2022 in Kraft gesetzt.

 

Der Beschluss sowie das Organisationsreglement (ORBK) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

22. Juli 2022
Baukommission Stallikon