Teilrevision Geschäftsordnung Schulpflege

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
13.6.2024
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Teilrevision Geschäftsordnung Schulpflege

 

Die Schulpflege hat mit Beschluss vom 16. Mai 2024 die Teilrevision Geschäftsordnung der Schulpflege genehmigt und per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

 

Der Beschluss sowie die teilrevidierte Geschäftsordnung liegen während der Rekursfrist bei der Schulverwaltung, Massholderenstrasse 3, 8143 Stallikon, sowie auf www.stallikon.ch oder www.schule.stallikon.ch zur Einsicht auf.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

14. Juni 2024
Schulpflege Stallikon