Siedlungsentwässerung - Gebühren 2022

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
28.10.2021
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Siedlungsentwässerung - Gebühren 2022

 

Der Gemeinderat hat am 25. Oktober 2021 gestützt auf Art. 3.6 Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen die Benützungsgebühren für das Rechnungsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

  • Grundgebühr: Fr. 0.13 je m2 gewichtete Fläche (2021: Fr. 0.15)
  • Mengengebühr: Fr. 1.70 je m3 (2021: Fr. 2.00)

Die Grund- und Mengengebühren sind gegenüber 2021 gesenkt worden. Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsicht auf bzw. kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

29. Oktober 2021

Gemeinderat Stallikon