Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 - Provisorische Wahlvorschläge -  Ansetzung 2. Frist

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Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.1.2022
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Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 - Provisorische Wahlvorschläge - 
Ansetzung 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. Oktober 2021 sind innert der angesetzten Frist für die am 27. März 2022 (1. Wahlgang) stattfindenden Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden die nachstehenden provisorischen Wahlvorschläge im Sinne von Art. 7 und 53 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 (GO) sowie § 48 ff Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) eingereicht worden:

5 Mitglieder und Präsidium des Gemeinderates

 

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Battiston Valérie

1970

Arztsekretärin/MPA

Hüttenrain 46

bisher

parteilos

Bernhard Reto

1966

Unternehmer

Loomattstrasse 18a

neu

parteilos

Ciganovic Nino

1973

Kaufmann

Im Junker 12

neu

FDP

Paluch Robert

1967

Angestellter

Püntenstrasse 19

neu

parteilos

Rohr Monika

1952

Kauffrau

Büelstrasse 64a

bisher

parteilos

Zbinden Andreas

1988

Treuhänder

Rainstrasse 108

neu

SVP

 

Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident ist das 6. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.

 

Als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident

 

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Battiston Valérie

1970

Arztsekretärin/MPA

Hüttenrain 46

neu

parteilos

5 Mitglieder und Präsidium der Schulpflege

 

Name, Vorname "Rufname"

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Appenzeller John

1970

Transportunternehmer

Püntenstrasse 7b

neu

parteilos

Kaister Mattias

1988

Zahntechniker

Massholderenstrasse 16

bisher

parteilos

Paluch Maria "Jimena"

1977

Kaufm. Angestellte

Püntenstrasse 8

bisher

parteilos

Spiess Ingrid

1956

Heimleiterin

Püntenstrasse 7a

bisher

parteilos


Als Schulpräsidentin oder Schulpräsident

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Spiess ingrid

1956

Heimleiterin

Püntenstrasse 7a

bisher

parteilos

 

Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident ist das 6. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.

4 Mitglieder der Baukommission

 

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Feuz Jürg

1979

Brunnenmeister

Obere Aegerten 10

neu

parteilos

Metzger Hans-Rudolf

1946

Architekt

Büelstrasse 42

bisher

parteilos

Osbahr Arthur

1965

Malermeister

Nusshof 3

bisher

SVP

Sidler Robert Jan

1993

Zimmermann

Hofstetterweidweg 33

neu

SVP

5 Mitglieder und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse

In Stallikon

bisher/
neu

Partei

Bartesaghi Teresa

1963

Treuhänderin

Loomattstrasse 32d

bisher

FDP

Ochalek Krystyna

1959

Controllerin

Dorfstrasse 17

neu

FDP

Schrempp Thomas

1952

Rentner

Langfurenstrasse 12

bisher

parteilos

Trachsel Viviane

1972

Dozentin

Massholderenstrasse 20

bisher

parteilos

 

Als Präsidentin oder Präsident der Rechnungsprüfungskommission

 

Name, Vorname

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Bartesaghi Teresa

1963

Treuhänderin

Loomattstrasse 32d

bisher

FDP

In Anwendung von Art. 7 GO und § 53 GPR wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am Freitag, 14. Januar 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, oder geändert werden oder auch neue bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Gemeindeschreiber, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, eingereicht werden können.

 

Gemäss Art. 4 Abs. 2 GO ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Stallikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon erhältlich. Diese können auch per Telefon 044 701 92 00 oder per Mail kanzlei@stallikon.ch bestellt werden.

 

Nach Ablauf der Frist erklärt der Gemeinderat die definitiv Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 27. März 2022 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird in diesem Fall ein Beiblatt beigelegt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

7. Januar 2022
Gemeinderat Stallikon