Erlass Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR)

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
5.5.2022
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Erlass Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR)

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 das Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR) genehmigt und per 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt.

 

Der Beschluss sowie das Organisationsreglement (ORGR) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

6. Mai 2022
Gemeinderat Stallikon