Urnenwahl vom 7. März 2021
Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 - 2027
Am 7. März 2021 findet die Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin der Gemeinde Stallikon für die Amtsdauer 2021 - 2027 statt.
Die Wahlunterlagen (Wahlzettel und Beiblatt/Wahlanleitung) werden mit den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsunterlagen allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Details bezüglich der Ausübung des Stimmrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Stallikon, 22. Januar 2021
Gemeinderat