Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe, Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
4.1.2023
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Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe, Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG


Betrifft

8143 Stallikon


Öffentliche Auflage


Der Gemeinderat Stallikon hat mit Beschluss vom 7. November 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Harmonisierung der Baubegriffe, zuhanden der öffentlichen Auflage und der Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) verabschiedet.


Beschluss/Verfügungsnummer: 249

Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-11-07


Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Unterlagen liegen vom 6. Januar bis 7. März 2023 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, Stallikon während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.stallikon.ch aufgeschaltet.


Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 7. März 2023 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.02.2023


Kontaktstelle

Bauamt Stallikon

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon