Unterschutzstellung und Anordnung Schutzmassnahmen - Liegenschaft Postweg 9, Kat. Nr. 845, Assek. Nr. 190, Inventar Nr. 23

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Stallikon
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
10.4.2025
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Unterschutzstellung und Anordnung Schutzmassnahmen - Liegenschaft Postweg 9, Stallikon, Kat. Nr. 845, Assek. Nr. 190, Inventar Nr. 23, Stallikon


Angaben zur Meldung


Mit Beschluss vom 7. April 2025 hat der Gemeinderat die Liegenschaft Assek. Nr. 190, Kat. Nr. 845, Postweg 9, Inventar Nr. 23, gestützt auf § 205 lit. c) Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) unter Schutz gestellt und Schutzmassnahmen angeordnet.


Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen ab 11. April 2025 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).



Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.05.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Stallikon

Bauamt

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon