Teilrevision Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR)

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
29.2.2024
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Teilrevision Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR)

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26. Februar 2024 die Teilrevision Organisationsreglement des Gemeinderates (ORGR) genehmigt und per 1. April 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

 

Der Beschluss sowie das teilrevidierte Organisationsreglement (ORGR) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, sowie auf www.stallikon.ch zur Einsicht auf.

 

Gegen den Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

1. März 2024
Gemeinderat Stallikon