Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden (2026 / 2029)

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Wahlen und Abstimmungen
Veröffentlicht am
14.5.2025
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Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026 - 2029

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026 - 2029 statt.

 

1. Wahlgang: 28. September 2025

 

Wahl von

  • 5 Mitgliedern des Gemeinderates, 1 Gemeindepräsident/in, 1 Vizepräsident/in
  • 7 Mitgliedern der Finanzkommission
  • 7 Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission
  • 3 Mitgliedern der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 6 Mitgliedern des Wahlbüros
  • 2 Ersatzmitgliedern des Wahlbüros

 

2. Wahlgang: 30. November 2025

Dieser Termin ist notwendig, sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig gewählt werden können.

 

Anmeldeverfahren

Für die Wahl in die genannten Behörden und Kommissionen kann jede in Spreitenbach stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 GPR).
Als Gemeindepräsident/in oder Vizepräsident/in kann eine Person nur vorgeschlagen werden, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat/Gemeinderätin vorgeschlagen wird (§ 27a GPR).

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b VGPR von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Spreitenbach zu unterzeichnen und bei der Kanzlei, Bahnhofstrasse 2, Spreitenbach, bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können auf www.spreitenbach.ch im Online-Schalter im Bereich Kanzlei heruntergeladen werden oder am Schalter der Kanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Bei den Wahlen des Gemeinderates, des Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Weiterführende Informationen sind dem Gesetz über die politischen Rechte (GRP), der zugehörigen Verordnung (VGPR) und dem Unvereinbarkeitsgesetz zu entnehmen. Die Kanzlei steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

Gemeinde Spreitenbach, Wahlbüro