Verkehrsanordnung, neue Lichtsignalanlagen, Signalisationen und Markierungen Industriestrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat Spreitenbach
Bahnhofstrasse 2
8957 Spreitenbach
Neubau Lichtsignalanlage, Signalisationen und Markierungen
Auf der Industriestrasse zwischen Fussballplatz und dem neu erbauten Tivoli Garten gibt es neue Lichtsignalanlagen, Überkopfsignalisationen, normale Signalisationen und Bodenmarkierungen.
Die obengenannten Verbesserungen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der klaren Wegweisung sowie der eindeutigen Lenkung des Verkehrsflusses, damit alle Verkehrsteilnehmenden ihren Fahrweg zweifelsfrei erkennen können.
Der Signalisations- und Markierungsplan liegt auf der Abteilung Planung und Bau zur Einsicht auf.
Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt (26. Juni 2025) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Gemeinderat Spreitenbach
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025