Verkehrsanordnung, neue Lichtsignalanlagen, Signalisationen und Markierungen Industriestrasse

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Spreitenbach
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
25.6.2025
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Verkehrsanordnung, neue Lichtsignalanlagen, Signalisationen und Markierungen Industriestrasse

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Verfügende Behörde

Gemeinde

Name der Strasse

Art der Verkehrsbeschränkung

Gemeinderat Spreitenbach
Bahnhofstrasse 2
8957 Spreitenbach

 

Neubau Lichtsignalanlage, Signalisationen und Markierungen

Auf der Industriestrasse zwischen Fussballplatz und dem neu erbauten Tivoli Garten gibt es neue Lichtsignalanlagen, Überkopfsignalisationen, normale Signalisationen und Bodenmarkierungen.

Die obengenannten Verbesserungen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der klaren Wegweisung sowie der eindeutigen Lenkung des Verkehrsflusses, damit alle Verkehrsteilnehmenden ihren Fahrweg zweifelsfrei erkennen können.

Der Signalisations- und Markierungsplan liegt auf der Abteilung Planung und Bau zur Einsicht auf.

Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

 

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt (26. Juni 2025) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Gemeinderat Spreitenbach

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025