Hundesteuer und Hundegebühren ab 2024

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
2.11.2023
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Hundesteuer und Hundegebühren ab 2024

 

Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil die zu entrichtende Abgabe (Hundesteuer) sowie die Hundegebühren wie folgt festgesetzt:

 

Abgabe:

- CHF 150.00 pro Hund, inkl. Kantonsbeitrag von CHF 30.00 (unverändert)

 

Gebühren:

- Anmeldegebühr CHF 20.00, einmalig (unverändert)

- Einschreibegebühr bei verspäteter Anmeldung CHF 40.00, zusätzlich (unverändert)

 

Muss das Gemeindeverwaltungspersonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, werden der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150.00 in Rechnung gestellt (unverändert).

 

Der gemeinderätliche Entscheid liegt während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil zur Einsichtnahme auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Rifferswil, 03.11.2023

Gemeinderat Rifferswil