Denkmalschutz, Unterschutzstellung des Geb. Vers.-Nr. 38

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
4.2.2021
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Unterschutzstellung Wohnobjekt Hauserstr. 2

 

Betrifft

8911 Rifferswil

 

Unterschutzstellung

 

Der Gemeinderat Rifferswil hat mit Beschluss vom 26.1.2021 das Wohnhaus mit der Geb. Vers.-Nr. 38 auf dem Grundst. Kat.-Nr. 2063 an der Hauserstr. 2 in Oberrifferswil, gestützt auf § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu einem kommunalen Schutzobjekt erklärt und mit einem Vertrag gem. § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.

 

Einsichtnahme

Die relevanten Unterlagen liegen ab heute während der Dauer von 30 Tagen in der Gemeindekanzlei, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

 

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

 

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des kantonalen Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Rifferswil, 5.2.2021

 

Gemeinderat Rifferswil

 

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8.3.2021
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.