Erneuerungswahlen Rechnungsprüfungskommission 2022-2026 Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
2.12.2021
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Erneuerungswahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Rifferswil für die Amtsdauer 2022 - 2026 / Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 8. Oktober 2021 sind für die Erneuerungswahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

5 Mitglieder – 5 Wahlvorschläge

1 Präsidium – 1 Wahlvorschlag

In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung Rifferswil und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 10. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Rifferswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rifferswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Der Gemeinderat Rifferswil erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

 

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Rifferswil, 3.12.2021

Gemeinderat Rifferswil