Festlegung der Gebühren ab 2024 für Wasser, Abwasser und Kehricht

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
2.11.2023
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Festlegung der Gebühren ab 2024 für Wasser, Abwasser und Kehricht

 

Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 24.10.2023 die Gebührenansätze für Wasser, Abwasser und Kehricht ab dem Jahr 2024 wie folgt festgelegt:

 

Die Wassertarife werden gestützt auf das kommunale Wasserreglement vom 23.11.1993 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundtaxe pro Anschluss CHF 120.00 (bisher CHF 60.00)
  2. Zuschlag für jeden weiteren Zähler CHF 60.00 (bisher CHF 30.00)
  3. Verbrauchsgebühr pro m3 CHF 1.75 (bisher CHF 1.00)

Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

 

Die Abwassergebühren werden gestützt auf das kommunale Gebührenregulativ zur SEVO vom 5.12.2001 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundgebühr Einpersonenhaushalt CHF 90.00 (unverändert)
  2. Grundgebühr Mehrpersonenhaushalt CHF 220.00 (unverändert)
  3. Grundgebühr Gewerbebetriebe CHF 300.00 (unverändert)
  4. Mengenpreis pro m3 CHF 3.00 (bisher CHF 3.50)
  5. Jahrespauschalen ohne Wasserzähler:
    Einpersonenhaushalt CHF 400.00 (unverändert)
    Mehrpersonenhaushalt CHF 800.00 (unverändert)

Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

 

Die Abfallgebühren werden gestützt auf die kommunale Abfallverordnung vom 1.9.1992 wie folgt festgesetzt:

 

Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elektrogeräte:

  1. Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 70.00 (unverändert)
  2. Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 130.00 (unverändert)
  3. Jahrespauschale Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 70.00 (unverändert)

Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

Grüngut:

  1. Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 90.00 (unverändert)
  2. Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 150.00 (unverändert)

Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

 

Der gemeinderätliche Entscheid liegt während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil zur Einsichtnahme auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekusschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Rifferswil, 03.11.2023

Gemeinderat Rifferswil