Friedhof Rifferswil - Grabräumung

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Aufhebung von Gräber
Veröffentlicht am
28.4.2022
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Friedhof Rifferswil - Grabräumung

Die Ruhefrist für die folgenden Gräber ist seit 2019 abgelaufen:
 

Erdbestattungsgräber Nrn. 1 bis 50 (Bestattungsjahre 1980 - 1999)

Urnengräber Nrn. 1 bis 16 (Bestattungsjahre 1979 - 1993)

 

Im Frühling 2019 wurden die oben genannten Gräber aufgehoben und der Grabschmuck entfernt. Grabsteine, welche bis zum 31.12.2018 nicht abgeholt wurden, wurden in der Folge im Rahmen einer Umgestaltung des Friedhofs teilweise versetzt (amtliche Publikation vom 3. Juli und 5. Oktober 2018).

 
Gestützt auf § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung sowie Art. 25 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung Rifferswil hat der Gemeinderat die Rückgängigmachung der Umgestaltung des Friedhofs aus dem Jahre 2019 und damit die ordentliche Grabräumung der folgenden Gräber angeordnet:

 

Erdbestattungsgräber Nrn. 1 bis 36 (Bestattungsjahre 1980 - 1992)

Urnengräber Nrn. 1 bis 16 (Bestattungsjahre 1979 - 1993)

 

Wir bitten die Angehörigen, die Grabmäler bis am 31. Mai 2022 zu entfernen. Danach werden die oben genannten Gräber unter Ablehnung jeglicher Haftung und Entschädigungspflicht durch die Gemeinde geräumt und die nicht abgeholten Grabmäler durch die Gemeinde entsorgt.
 
Bei Fragen können Sie sich an das Bestattungsamt Rifferswil, Tel. 044 764 11 50 wenden.
 
29.04.2022
Bestattungsamt Rifferswil