Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Wahlerklärung
Am 10. Oktober 2023 wurde der untenstehende Wahlvorschlag publiziert. Innert der gesetzlich vorgegebenen Nachfrist wurde dieser weder geändert noch zurückgezogen. Es wurden auch keine neuen Wahlvorschläge eingereicht.
Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie § 54 und 54a des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt. Der Gemeinderat hat gestützt darauf mit Beschluss vom 24.10.2023 für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 als still gewählt erklärt:
Name, Vorname, Geschlecht | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Partei-zugehörigkeit |
Hauenstein, Rolf (m) | 1968 | dipl. Wirtschafts-prüfer | Mettmenstetter-str. 1 | parteilos |
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern a.A., Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Rifferswil, 27.10.2023
Gemeinderat Rifferswil