Denkmalschutz / Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d PBG, Vertragsgenehmigung Im Winkel 8
Betrifft
8911 Rifferswil
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2023 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG, den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt , mit dem die Liegenschaft, Vers.-Nr. 98, Kat.-Nr. 1198 (neu Kat.-Nr. 2114), Im Winkel 8, Rifferswil, als kommunales Schutzobjekt festgesetzt wird.
Einsichtnahme
Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil zu den Verwaltungs-Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltens sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 29.05.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.