Öffentliche Auflage zu Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet Hausen a. A. und Rifferswil
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Gemäss §41 a der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und §15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz (HWSchV) werden die Projektunterlagen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet öffentlich für die Orientierung und Mitwirkung der Bevölkerung aufgelegt.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen ab dem 10. Juni 2022 während 60 Tagen im Gemeindehaus Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Einwendungen gegen den Entwurf zur Gewässerraumfestlegung können bis am 9. August 2022 (Poststempel), mit schriftlicher Begründung, im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil eingereicht werden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 09.08.2022
10.06.2022
Gemeinde Rifferswil