Sekundarschulgemeinde Bonstetten (Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A.)
Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Provisorischer Wahlvorschlag – Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 15. April 2025 ist für die Ersatzwahl der Sekundarschulpflege innert der angesetzten Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:
Nr. |
Name / Vorname (Rufname) |
Jahrgang |
Beruf |
Wohnort |
Partei |
bisher/ neu |
1 |
Hufschmid Matthias |
1981 |
Pädagogischer |
Wettswil |
Parteilos |
neu |
In Anwendung von Art. 7 und 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 13. Juni 2025, 11:30 Uhr angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge bei der Sekundarschule Bonstetten, Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten, eingereicht werden können.
Als Mitglied der Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bonstetten, Stallikon oder Wettswil a.A. hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Wahl unterzeichnen.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Sekundarschule Bonstetten, Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten oder über die Webseite www.sek-bonstetten.ch erhältlich.
Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §54 GPR erfüllt sind, wird das Ersatzmitglied der Sekundarschulpflege von der wahlleitenden Behörde für gewählt erklärt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 28. September 2025 (1. Wahlgang) mit leeren Wahlzetteln stattfinden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 6. Juni 2025
Sekundarschulpflege Bonstetten