Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2026 - 2029
Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro/Stimmenzähler inkl. Ersatzmitglieder - Nachmeldefrist
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission (5 Sitze)
- Eichenberger, Christoph Simon, 1979, von Leimbach AG, Rankweg 7, parteilos, bisher
- Janknecht, Hans-Hermann, 1957, von Fahrwangen AG, Wiesenstrasse 5, parteilos, bisher
- De Vita, Ruggero, 1965, von Niederbuchsiten SO und Fulenbach SO, Heerenweg 6, parteilos, bisher
- Ziegler, Paul Alois, 1968, von Seedorf UR, Eggenstrasse 6, parteilos, bisher
- Schöpf, Pascal Ramon, 1979, von Täsch VS, Hallwilerweg 9d, parteilos, bisher
Steuerkommission (4 Sitze)
- Fischer, Tanja, 1975, von Döttingen AG, Malters LU, Menznau LU, Bahnhofstrasse 34, parteilos, bisher
- Janknecht, Hans-Hermann, 1957, von Fahrwangen AG, Wiesenstrasse 5, parteilos, bisher
- Amrein, Christian, 1976, von Schongau LU und Beromünster LU, Bühlmattweg 8, parteilos, bisher
- Schmucki, Marc, 1985, von Eschenbach SG, Oberes Zelgli 10, parteilos, bisher
Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze)
- Horber, Susanne Anita, 1963, von Valsot GR, Mühlackerstrasse 6, parteilos, bisher
- Zülle, Rita, 1971, von Stein AR und Lumnezia GR, Ahornweg 2, parteilos, bisher
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (2 Sitze)
- Campiche, Marlène, 1958, von Fahrwangen AG, Eggenstrasse 11, parteilos, bisher
- Lindenmann, Sylvia, 1966, von Fahrwangen AG und Tschugg BE, Stockackerweg 1, parteilos, bisher
Die Zahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze oder unterschreitet diese (weniger Kandidatinnen oder Kandidaten als zu wählen sind). Es wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Fahrwangen zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 26. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebenden Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
5615 Fahrwangen, 15. August 2025 WAHLBÜRO FAHRWANGEN