Winkelstrasse

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
6.4.2021
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Verkehrsanordnung: Winkelstrasse


Betrifft

8912 Obfelden


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Obfelden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Winkelstrasse

Aufhebung von zwei Längsparkfelder infolge ungenügender Durchfahrtsbreite (für Rettungsfahrzeuge etc.).


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung


Rechtliche Hinweise


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Frist 30 Tage.

Ablauf der Frist 08. Mai 2021.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich