Vorübergehende Verkehrsanordnung, Kappel am Albis, Baarerstrasse, Sperrung: ab 11. August 2025 für ca. 4 Monate

Veröffentlicht von
Kappel am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
7.7.2025
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Verkehrsanordnung: Baarerstrasse, Kappel am Albis


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

11. August 2025 für ca. 4 Monate.


Verkehrsanordnung

Die Baarerstrasse, Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück von Baarerstrasse Kantonsgrenze Zug (km 0.000) bis Kappelerstrasse (km 1.065), wegen Strassenbauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bis zur Vollsperrung (Belagseinbau), sind Anstösser sowie der öffentliche Verkehr (Postautolinie 280) davon ausgenommen.


Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Baarerstrasse Kanton Zug nach Kappel a.A. über die Rifferswilerstrasse und Uerzlikerstrasse nach Uerzlikon .


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Kanton Zürich, Baudirektion, Abteilung Tiefbauamt - Strasseninspektorat


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.08.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich