Verkehrsanordnung: Baarerstrasse, Kappel am Albis
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
11. August 2025 für ca. 4 Monate.
Verkehrsanordnung
Die Baarerstrasse, Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück von Baarerstrasse Kantonsgrenze Zug (km 0.000) bis Kappelerstrasse (km 1.065), wegen Strassenbauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bis zur Vollsperrung (Belagseinbau), sind Anstösser sowie der öffentliche Verkehr (Postautolinie 280) davon ausgenommen.
Verkehrsumleitung
Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Baarerstrasse Kanton Zug nach Kappel a.A. über die Rifferswilerstrasse und Uerzlikerstrasse nach Uerzlikon .
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Abteilung Tiefbauamt - Strasseninspektorat
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.08.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich