Reglement für die Videoüberwachung der Schulanlage
Die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Knonau - Maschwanden - Mettmenstetten
(K-M-M) hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 ein Reglement für die Videoüberwachung festgesetzt.
Der Beschluss sowie das Reglement liegen während der Rekursfrist in der Schulverwaltung der sek mättmi, Schulhausstrasse 13, 8932 Mettmenstetten, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Mettmenstetten, 29. November 2019
Sekundarschulpflege
Knonau – Maschwanden - Mettmenstetten