Anordnung Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
26.10.2020
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Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer (2018 - 2022)

1 Mitglied des Gemeinderats

Für die aus dem Gemeinderat zurücktretende Marianne Domeisen ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer zu wählen. In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am

 

7. Dezember 2020

 

Wahlvorschläge von stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau haben, beim Gemeinderat schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:

 

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zudem können der Rufname und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Knonau unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 7. März 2021 eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare sind auf der Homepage www.knonau.ch (Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen) oder unter der Telefonnummer 044 768 50 51 erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

27. Oktober 2020

Gemeinderat Konau