Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Moos (Grundwasserrecht c 5-1) Affoltern am Albis
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung vom 8. Januar 2021 die mit Beschluss des Stadtrates Affoltern am Albis vom 15. Dezember 2021 festgesetzten, übearbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Pumpwerke Moos 1 und 2 und das entsprechende Reglement genehmigt.
Die Akten sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
16. Februar 2021
Stadtrat Affoltern am Albis