Nutzungsplanung: Gestaltungsplan Zena-Areal, Affoltern am Albis
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 171 vom 27. Mai 2025 den Gestaltungsplan Zena-Areal zur Öffentliche Auflage und Anhörung verabschiedet (§ 7 PBG).
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen vom 6. Juni 2025, während 60 Tagen bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, zu den ordentlichen Bürozeiten, oder auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf:
- Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, dat. 14. Mai 2025
- Gestaltungsplanvorschriften, dat. 14. Mai 2025
- Situationsplan, dat. 14. Mai 2025
Der städtebauliche Vertrag inkl. Vertragsbeilage, das Richtprojekt, das Freiraumkonzept, das Mobilitätskonzept sowie die Lärmstudie liegen informationshalber auf.
Beschluss/Verfügungsnummer: 171
Beschluss/Verfügungsdatum: 2025-05-27
Rechtliche Hinweise und Fristen
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Inhalt äussern. Einwendungen mit Antrag und Begründung sind schriftlich bis zum 4. August 2025 der Stadt Affoltern am Albis, Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, oder per E-Mail an bau@stadtaffoltern.ch einzureichen.
Gestützt auf Art. 47 RPV i.V.m. § 7 Abs. 3 PBG wird über die nicht berücksichtigten Einwendungen gesamthaft im Rahmen der exekutiven Zustimmung (§ 86 PBG) entschieden. Die städtischen Stellungnahmen zu sämtlichen Einwendungen – unabhängig von deren Berücksichtigung – werden alsdann zusammen mit der exekutiven Zustimmung und der kantonalen Genehmigung öffentlich zur Einsicht aufgelegt. Eine individuelle Korrespondenz über den Umgang mit den Einwendungen erfolgt nicht.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 04.08.2025
Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis