Sekundarschulgemeinde Bonstetten
Kreisschulgemeinde Bonstetten, Stallikon, Wettswil a.A.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung
vom 5. Juni 2025
Die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung Jahresrechnung 2024
- Informationen aus der Schule
Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Sekundarschule Bonstetten (www.sek-bonstetten.ch) in der Rubrik Gemeindeversammlung einsehbar.
Rechtsmittelbelbelehrung
Beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., können - von der
Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen
werden:
- innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der
Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19
Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
- innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzung, unrichtiger oder
ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit
der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit.
c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Bonstetten, 11. Juni 2025
Sekundarschulpflege Bonstetten