Amtliche Publikation

Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
9.6.2021
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Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

Amtliche Publikation vom 10. Juni 2021

Für die aus der reformierten Kirchenpflege Knonau zurückgetretene Fabienne Zeberli ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie §§ 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am

20. Juli 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau (wahlleitende Behörde), Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Knonau hat und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau angehört, das 18. Altersjahr vollendet hat sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt. Die vorgeschlagene Person muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse auf dem Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Mitgliedern der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau, die in der politischen Gemeinde Knonau Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein. Diese Stimmberechtigten können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von

7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat Knonau erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag,

26. September 2021, eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, erhältlich und auf der Homepage der Gemeinde Knonau aufgeschaltet.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Präsident, Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrüdung enthalten.

 

10. Juni 2021

 

Gemeinderat Knonau

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Dateiname
Wahlvorschlag Ersatzwahl ref. Kirchenpflege Knonau - Amtsdauer 2018 - 2022.pdfHerunterladen