Verkehrsanordnung: Grundrebenstrasse, Mettmenstetten
Im Auftrag von
Gemeinde Mettmenstetten
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab 21. Juli 2025, 6.00 Uhr und dauert bis ca. Ende November 2025.
Verkehrsanordnung
Aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Grundrebenstrasse wird in Anwendung von §7 kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Signalisation des Einbahnverkehrs sowie eine entsprechende Umleitung werden den Anwohnenden rechtzeitig mit einem separaten Schreiben mitgeteilt und auf der Website www.mettmenstetten.ch publiziert.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Beschluss des Gemeinderats liegt während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus an der Albisstrasse 2 zur Einsicht auf.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Stadthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis