Zwei Landwirtschaftsparzellen in der Gemeinde Hausen ab 01.01.2026 zu verpachten

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Hausen am Albis
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Weitere Bekanntmachungen
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10.7.2025
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Zwei Landwirtschaftsparzellen in der Gemeinde Hausen am Albis ab 1. Januar 2026 zu verpachten – Bewerbungsfrist bis 20. August 2025

Folgende, sich im Eigentum der Gemeinde Hausen am Albis befindende Grundstücke, können ab 1. Januar 2026 für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung gepachtet werden:

 

Parzelle Nr. 1686, «Widiacher» (Acker- und Wiesland), 290 Aren, zu total Fr. 1’595.00 pro Jahr (bisheriger Pächter: T. Baer)

 

Parzelle Nr. 465, «Höchen Felsen» (Naturwiese), 137 Aren, zu total Fr. 420.00 pro Jahr (bisheriger Pächter: E. Roth).

Naturschutzzone 1 gemäss Schutzverordnung (SVO) Türlersee (2001).

Vorgaben und Anforderungen gemäss SVO Türlersee sowie dem Beitragsreglement «Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen» sind verbindlich.

Die aktuelle Bewirtschaftung kann im Geoportal des Kantons Zürich (https://geo.zh.ch/) auf dem GIS-Browser im Layer «1. Pflegeplan Naturschutz – Teilflächen: aktuelles Jahr» eingesehen werden.

 

Anlässlich der Einzelinitiative zur Biodiversitätsförderung im Jahr 2023 liess die Gemeinde Hausen am Albis in Jahr 2024 ein Unterhaltskonzept für sämtliche gemeindeeigenen Parzellen erarbeiten.

Auf Nachfrage wird ein daraus folgender Vorschlag für die Parzelle 1686 (Widiacher) abgegeben. Die Bewerbung kann sich daran orientieren.

 

Interessenten melden sich bitte unter Beantwortung folgender Fragen und Angabe der gewünschten Pachtparzelle bis am 20. August 2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, z.H. Gemeindeschreiber, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen a.A.:

 

  • Wie weit ist das gewünschte Pachtland vom Betriebsstandort entfernt [m]?
  • Wie viel Land pachtet der Interessent schon von der Gemeinde Hausen [a]?
  • Wie viel Land pachtet der Interessent schon von anderer Stelle [a], Verpächter?
  • Wie gross ist die heutige Betriebsfläche insgesamt [a]?
  • Sind über das vorliegende Verfahren hinausgehende baldige Veränderungen der Betriebsfläche absehbar (insb. Kauf oder Pacht zusätzlichen Landes) [a], Umstände?
  • Über welche Betriebszweige verfügt der Betrieb (Tierhaltung, Ackerbau etc.) Angabe der Betriebszweige, bei Bedarf mit Erläuterungen
  • Wie lange plant der Interessent den Betrieb noch zu führen [Jahre]? Gibt es schon eine Nachfolgeregelung (evtl. Angabe des Nachfolgers)?
  • Welchen Beitrag leistet der Betrieb zur Biodiversitätsförderung (Beschrieb)?
  • Gibt es weitere Punkte, die aus Sicht des Interessenten bei der Vergabe berücksichtigt werden müssten (Beschrieb)?

 

Der Gemeinderat wird gestützt auf diese Angaben im Herbst 2025 unter Bewertung von vier Vergabekriterien (1. Distanz zum Pachtland, 2. Bisherig gepachtetes Gemeindeland, 3. Betriebsstruktur, 4. Übriges und insb. Beitrag zur Biodiversitätsförderung) einen Vergabeentscheid fällen.

 

Hausen am Albis, 11. Juli 2025

Der Gemeinderat